Aufnahmekriterien
Wir sind eine vollstationäre Einrichtung der Behindertenhilfe, in der volljährige Menschen mit geistiger und/oder Mehrfachbehinderung betreut werden.
Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit finden sich wieder im SGB XII mit seinen Ausführungen zur Eingliederungshilfe (§§ 53- 60), den Vorschriften des SGB IX ,
§ 43a PflegeVG, dem Heimgesetz sowie sonstigen anzuwendenden gesetzlichen Regelungen, Rechtsverordnungen usw.
Leistungs- und Entgeltvereinbarungen werden abgeschlossen auf der Grundlage der §§ 75 SGB XII sowie entsprechend darauf basierender Landesrahmenverträge.
Die Erlaubnis zum Betrieb einer Heimeinrichtung gemäß HeimG liegt vor.
Aufgenommen werden volljährige Menschen mit geistigen und/oder Mehrfachbehinderungen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität oder Religionszugehörigkeit.
Hat ein Aufzunehmender trotz Volljährigkeit seine mögliche Beschulungszeit noch nicht abschließend absolviert, so kann der weitergehende Schulbesuch sichergestellt werden durch den Besuch einer entsprechenden externen (Sonder)-Schule, in der Regel die Tagesbildungsstätte der Lebenshilfe in Walsrode, mit der eine enge Zusammenarbeit besteht.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen und Absprache mit der Arbeitsverwaltung und dem hiesigen Arbeitsplatzanbieter (WfbM Walsrode) ist der Besuch einer außerhäusigen Arbeitsstätte möglich.
Der überwiegende Einzugsbereich ist Niedersachsen sowie die angrenzenden Bundesländer Bremen, Hamburg und Berlin.
Interessenten aus hiesiger Region werden bevorzugt aufgenommen.
Die Aufnahme von Selbstzahlern ist möglich.