Aufnahmeverfahren
In der Regel wird anhand einer schriftlichen Aufnahmeanfrage, die detaillierte Informationen (z.B. Entwicklungsberichte, sozialhygienische Stellungnahme, ärztl. Gutachten etc.) über den Aufzunehmenden enthalten sollte, heimintern durch Pädagogische Leitung, Psychologe, Gruppenbetreuer und betreuendem Heimarzt vorab geklärt, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erfüllung der Bedürfnisse, Interessen und Betreuungsnotwendigkeiten der aufzunehmenden Person erfüllt werden können.
Ist nach Aktenlage eine positive Vorabentscheidung gefallen, werden der Betroffene nebst Bezugspersonen zum gegenseitigen Kennenlernen in unser Haus eingeladen.
Ein Gegenbesuch unsererseits ist wünschenswert, da er die Möglichkeit bietet, das bisherige Umfeld des zukünftigen Mitbewohners in die Bedarfsplanung mit einzubeziehen.
Kann in den Gesprächen Einigung über eine Heimbetreuung erzielt werden, so ist vor Aufnahme ein Heimvertrag abzuschließen.
In diesem wird unter anderem geregelt, welche Betreuungs- und Hilfeleistungen angeboten bzw. in Anspruch genommen werden sollen.
Hierzu ist gemeinsam mit allen Beteiligten ein Hilfe- und Förderplan aufzustellen nach Maßgabe des sogen. HMB-Verfahrens (Verfahren zur Ermittlung des Hilfebedarfs von Menschen mit Behinderung - nach Dr. Metzler).
Die Umsetzung und Ausführung dieser im Hilfe- u. Förderplan vereinbarten Leistungen werden laufend in der Betreuungsdokumentation festgehalten.
Werden die Kosten der Heimbetreuung von einem öffentlichen Kostenträger übernommen, so ist parallel zur Heimvertragsunterzeichnung der entsprechende Bewilligungsbescheid vorzulegen.