Gruppenzusammensetzung
In unserer Einrichtung leben Personen mit breitgefächerten Behinderungsbildern und mit daraus resultierenden leichten bis schwersten Beeinträchtigungen.
Die betreuerischen Hilfeleistungen reichen somit unter dem Gesichtspunkt der Hilfe zur Selbsthilfe in abgestufter Form von Beratung, Begleitung, Motivation, Beaufsichtigung, Kontrolle, Korrektur, Anleitung, Mithilfe und Unterstützung bis hin zur stellvertretenden Ausführung.
Unter diesen Voraussetzungen werden nach genauer Prüfung jedes Einzelfalles bestmögliche Gruppenzusammensetzungen ermittelt, die sowohl dem einzelnen Behinderten als auch der Gemeinschaft angemessen sind.
Als wichtige Kriterien werden hierzu herangezogen die persönlichen Daten des Bewohners wie z.B. Alter, Geschlecht, Biographie, Entwicklungsstand, vorhandene Beeinträchtigungen und die Zielvorgaben aus dem individuellen Förder- und Hilfeplan.
Die Bildung von Gruppen unter stark einseitig ausgeprägten Gesichtspunkten, z.B. eine ausschließliche „Pflegegruppe", eine Nur-Männer- oder Nur-Frauen-Gruppe etc. wird möglichst vermieden.
Koedukative Gruppen mit unterschiedlichen individuellen Betreuungsanforderungen haben sich in der Praxis sowohl aus Sicht der Bewohner als auch aus Sicht der Betreuer bewährt.
Soziale Gemeinschaft und Normalität lassen sich so besser erleben, motivationshemmender Routinealltag wird eingedämmt.
Die Personalbesetzung der einzelnen Gruppe ist überwiegend abhängig von der Gruppenstärke und den Betreuungsnotwendigkeiten.
Durchschnittlich werden pro Gruppe 6 - 8 Betreuer eingesetzt. Praktikanten, Zivildienstleistende und Auszubildende können hinzu kommen.
Die Mitarbeiter einer Gruppe bilden das Team, welches gemeinschaftlich den Gruppenalltag zu gestalten hat.
Die Letztverantwortung für einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Dienstablauf obliegt dabei jedoch der jeweiligen Gruppenleitung als "Primus inter Pares" (Erster unter Gleichen).
Die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter entspricht den bereits an anderer Stelle genannten Berufsbildern. Gemäß Heimpersonalverordnung ist sicherzustellen, dass mindestens jeder zweite Betreuer eine entsprechende Fachkraftausbildung nachweisen kann und die Dienste so organisiert werden, dass in der Regel immer eine Fachkraft anwesend ist.