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Personalausstattung

Zur Sicherstellung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Betreuung und Pflege, Förderung und Beschäftigung ist eine ausreichende Anzahl von fachlich und persönlich qualifizierten Mitarbeitern notwendig. 

Fachlich geeignet sind insbesondere Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Sozial-/Heilpädagoge, Heilerziehungspfleger, Erzieher, Krankenschwester, Gesundheitspfleger sowie für ältere Bewohner auch Altenpfleger.

Als Gruppenhelfer werden ausgebildete Heilerziehungs- u. Krankenpflegehelfer, Sozial- u. Pflegeassistenten sowie vergleichbare Berufsbilder und angelernte Kräfte eingesetzt.

Gemäß HeimPersV ist zu gewährleisten, daß mindestens die Hälfte der beschäftigten Mitarbeiter eine fachliche Qualifikation gemäß dem zweiten Absatz nachweisen können.

Neben einem fundierten Fachwissen ist die persönliche Eignung des Betreuers von ebenso hoher Bedeutung.

Jeder Mitarbeiter sollte die Bereitschaft mitbringen, sich mit dem nötigen Engagement der Betreuung des ihm anvertrauten Heimbewohners widmen zu wollen.

Eine positive Annahme des Hilfebedürftigen, Einfühlungsvermögen, eine hohe psychische und physische Belastbarkeit, Leistungsbereitschaft, Konflikt-, Kooperations- u. Teamfähigkeit, Flexibilität, Fähigkeit zur (Selbst)-Kritik und Reflektion des eigenen und anderen Handelns sind weitere notwendige Voraussetzungen für diese anspruchsvolle Tätigkeit.

Allen Mitarbeitern obliegt die Verpflichtung, ihre Kenntnisse durch ständige interne und externe Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aufzufrischen, zu erneuern bzw. zu ergänzen und zu erweitern.

Die tatsächliche Personalbesetzung wird neben der Abhängigkeit vom regionalen Arbeitsmarkt wesentlich geprägt durch die finanziellen Bedingungen, die im Rahmen einer Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem zuständigen überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe, dem Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend u. Familie, erzielt werden können.

In der auszuhandelnden Entgeltvereinbarung wird die Höhe der darin enthaltenen Personalkostenanteile exakt festgelegt durch Vereinbarung einer festen Stellenanzahl, der erforderlichen Qualifikation und der maximalen Höhe der Vergütung pro Stelle. 

Derzeit werden vom überörtlichen Kostenträger im Rahmen der Entgeltvereinbarung nachfolgende Mindest- Personalschlüssel für die Betreuung und Versorgung in Wohngruppen vorgesehen:

LBGR   1   -   1 : 6,6 LBGR 4    -   1 : 2,1

LBGR   2   -   1 : 5,0 LBGR 5    -   1 : 1,4

LBGR   3   -   1 : 3,3 

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Heilpädagogisches Heim
Dr. Kruse GmbH

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