Zuständige Behörden
Unser überörtlicher Träger der Sozialhilfe:
Niedersächsisches Landesamt für Jugend Familie und Soziales (LS)
Dort finden Sie außerdem:
- Übersicht zur Eingliederungshilfe in allen niedersächsischen Landkreisen (Örtliche Kostenträger)
- Informationen zum Heimgesetz und der Heimaufsicht
Sollten Sie nicht wissen, welche Behörde in Ihrem Bundesland für Sie zuständig ist, setzen Sie sich gerne mit uns unter der Rufnummer 05168-9801-0 in Verbindung. Wir helfen Ihnen weiter.
Unsere zuständigen Ämter:
- Amtsgericht Walsrode
- Gesundheitsamt Walsrode
- Stadt Walsrode